Medienbildung & Mediennutzung

Medienbildung ist ein zentrales pädagogisches Anliegen unserer Schule. Die Lehrkräfte benutzen diverse Medien im Unterricht, um ihn nach modernen pädagogischen Prinzipien zu gestalten. Bei den Schülerinnen und Schülern geht es uns um den Aufbau von Kompetenzen und die Nutzung von Chancen (IT-Literacy), gleichzeitig aber auch um Jugendschutz und die Reduzierung von Risiken (eSafety).

Um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, investiert GISS in erheblichem Maße in IT-Infrastruktur und erneuert 2019/2020 die schulischen Smartboards und die Laptops für die Grundschule, die Eltern unterstützen ihrerseits unsere „bring your own device policy“ ab Klasse 7.

Wir haben wir uns vorgenommen, die Medienbildung an unserer Schule durch eine Reihe von Maßnahmen systematischer aufzustellen und gleichzeitig den Umgang mit elektronischen Medien einschließlich Handys auf dem Schulgelände klarer zu regeln. Basis dafür ist unser pädagogischer Ansatz einer umfassenden Bildung und einer Erziehung zum verantwortlichen Handeln, wie er im neuen pädagogischen Leitbild dargelegt ist, und natürlich muss die besondere Situation unserer Schule zu berücksichtigt werden, in der Kinder von 3 bis 18 Jahren auf einem Campus zusammen leben und lernen.

Das ist durchaus herausfordernd, denn das Thema ist komplex und vielschichtig, es gibt starke Befindlichkeiten, Überzeugungen und Ideologien, und viele Diskussionen dazu in der Schule, in den Familien, in der Forschung und in der Bildungspolitik. Wir haben umfangreiche Informationen aus verschiedenen Quellen eingeholt, dabei auch die Empfehlungen der Regierung von New South Wales einbezogen, und mit allen Gruppen der Schulgemeinschaft gesprochen. Hier ist das Ergebnis in Kürze:

Pädagogische Maßnahmen 

  • Für die Klassen K - 6 wird ein IT-Curriculum entwickelt, das von allen Klassenlehrern in den Unterricht integriert wird.
  • In der Grundschule wird ein verpflichtender Tastatur-Schreibkurs eingerichtet (selbstverständlich schreiben wir im Unterricht weiter hauptsächlich mit der Hand).
  • In Klasse 7 richten wir einen verpflichtenden 2-stündigen Kurs für ein Semester ein, in dem die Kinder Basiskompetenzen in IT-Literacy vermittelt bekommen, auf die dann im Fachunterricht der kommenden Jahrgangsstufen aufgebaut werden kann.
  • Dieser Kurs in Klasse 7 wird von Oberstufenschülern unterstützt, die im Rahmen eines CAS-Projekts im IB als „CyberScouts“ ausgebildet werden. Insbesondere sollen die Oberstufenschüler den Bereich eSafety vermitteln, also Themen rund um Datenschutz, Persönlichkeitsrechte, Gefahren im Internet, Cyber-bullying und Suchtverhalten.
  • Das Thema eSafety wird außerdem in den Klassenlehrerstunden zum Beginn des neuen Schuljahres thematisiert, und darüber hinaus natürlich bei Bedarf.

Regelungen für persönliche elektronische Geräte, insbesondere Handys, sowie Schulgeräte:

Allgemeines

  • Vor und während der Schulzeit ist die Nutzung elektronischer Geräte auf dem gesamten Campus nach Alter abgestuft eingeschränkt, Näheres regeln die nachfolgenden Bestimmungen.
  • Medizinische oder andere Gründe rechtfertigen das Abweichen von den genannten Regelungen in persönlichen Einzelfällen. Die Entscheidung trifft die verantwortliche Lehrkraft oder der Schulleiter.
  • Persönliche hotsports, VPNs und ähnliche technische Einrichtungen, die das Schulnetzwerk mit seinem Jugendschutzfilter umgehen oder die Identität von Nutzern verschleiern, sind nicht erlaubt.
  • Alle Schüler tragen Mitverantwortung für das Wohlergehen anderer, insbesondere jüngerer Schüler, was den Umgang mit elektronischen Medien angeht.
  • Die Schüler dürfen persönliche elektronische Geräte (zB Handys, Smartwatches, …) auf dem Campus im Außen- und Innenbereich vor und während der Schulzeit nicht nutzen.
  • Die Nutzung der schulischen Geräte (schuleigene Tablets oder Laptops) kann durch den Lehrer oder die Bibliothekarin erlaubt werden.
  • Die Schüler dürfen persönliche elektronische Geräte (zB Handys, Smartwatches, Tablets, Laptops …)  im Außenbereich (Gelände, Pausenhöfe…) und in allgemeinen Gemeinschaftsbereichen (Assembly-Halle, Rezeption, Toiletten…) vor und während der Schulzeit nicht nutzen.
  • Die Nutzung der persönlichen Laptops („bring your own device“) im Unterricht ist erwünscht und teilweise erforderlich. Dazu müssen sie täglich vollständig geladen und einsatzbereit mitgebracht werden.
  • Persönliche Mobilgeräte (Handys, Smartwatches, Tablets…) sind im Unterricht nicht gestattet, es sei denn die Lehrkraft autorisiert dies ausnahmsweise für schulische Zwecke.
  • Die Schüler dürfen persönliche elektronische Geräte im Außenbereich und in allgemeinen Gemeinschaftsbereichen vor und während der Schulzeit nicht nutzen.
  • Sie dürfen aber in den IB-Klassenräumen und in den Gemeinschaftsbereichen der IB-Schüler (Study Centre, Day Room) auch außerhalb des Unterrichts genutzt werden.
  • Im Unterricht ist die Nutzung der persönlichen Laptops regelmäßig erforderlich, mobile Geräte bedürfen der Zustimmung der Lehrkraft.
  • Keine Nutzung der Schullaptops für die Jahrgänge K - 2.
  • Jahrgang 3 darf die Schullaptops in der Mittagspause für Schreibübungen nutzen.
  • Jahrgang 4 - 6 darf die Schullaptops in der Mittagspause für schulische Zwecke nutzen, ausnahmsweise auch zum Spielen.
  • Jahrgang 7 -12 darf persönliche elektronischen Geräte für schulische und nicht-schulische Zwecke nutzen (gemäß unserer „Acceptable use policy“)
  • Einschränkungen können durch die Bibliothekarin erfolgen.

Kindergarten bis Jahrgangsstufe 6

  • Die Schüler dürfen persönliche elektronische Geräte (zB Handys, Smartwatches, …) auf dem Campus im Außen- und Innenbereich vor und während der Schulzeit nicht nutzen.
  • Die Nutzung der schulischen Geräte (schuleigene Tablets oder Laptops) kann durch den Lehrer oder die Bibliothekarin erlaubt werden.
  • Die Schüler dürfen persönliche elektronische Geräte (zB Handys, Smartwatches, Tablets, Laptops …)  im Außenbereich (Gelände, Pausenhöfe…) und in allgemeinen Gemeinschaftsbereichen (Assembly-Halle, Rezeption, Toiletten…) vor und während der Schulzeit nicht nutzen.
  • Die Nutzung der persönlichen Laptops („bring your own device“) im Unterricht ist erwünscht und teilweise erforderlich. Dazu müssen sie täglich vollständig geladen und einsatzbereit mitgebracht werden.
  • Persönliche Mobilgeräte (Handys, Smartwatches, Tablets…) sind im Unterricht nicht gestattet, es sei denn die Lehrkraft autorisiert dies ausnahmsweise für schulische Zwecke.
  • Die Schüler dürfen persönliche elektronische Geräte im Außenbereich und in allgemeinen Gemeinschaftsbereichen vor und während der Schulzeit nicht nutzen.
  • Sie dürfen aber in den IB-Klassenräumen und in den Gemeinschaftsbereichen der IB-Schüler (Study Centre, Day Room) auch außerhalb des Unterrichts genutzt werden.
  • Im Unterricht ist die Nutzung der persönlichen Laptops regelmäßig erforderlich, mobile Geräte bedürfen der Zustimmung der Lehrkraft.

Jahgangsstufe 7 - 10

  • Die Schüler dürfen persönliche elektronische Geräte (zB Handys, Smartwatches, Tablets, Laptops …)  im Außenbereich (Gelände, Pausenhöfe…) und in allgemeinen Gemeinschaftsbereichen (Assembly-Halle, Rezeption, Toiletten…) vor und während der Schulzeit nicht nutzen.
  • Die Nutzung der persönlichen Laptops („bring your own device“) im Unterricht ist erwünscht und teilweise erforderlich. Dazu müssen sie täglich vollständig geladen und einsatzbereit mitgebracht werden.
  • Persönliche Mobilgeräte (Handys, Smartwatches, Tablets…) sind im Unterricht nicht gestattet, es sei denn die Lehrkraft autorisiert dies ausnahmsweise für schulische Zwecke.

Jahrgangsstufe 11 - 12

  • Die Schüler dürfen persönliche elektronische Geräte im Außenbereich und in allgemeinen Gemeinschaftsbereichen vor und während der Schulzeit nicht nutzen.
  • Sie dürfen aber in den IB-Klassenräumen und in den Gemeinschaftsbereichen der IB-Schüler (Study Centre, Day Room) auch außerhalb des Unterrichts genutzt werden.
  • Im Unterricht ist die Nutzung der persönlichen Laptops regelmäßig erforderlich, mobile Geräte bedürfen der Zustimmung der Lehrkraft.

Sonderregelungen für die Bibliothek (Aufsicht durch die Bibliothekarin)

Keine Nutzung der Schullaptops für die Jahrgänge K - 2.

  • Jahrgang 3 darf die Schullaptops in der Mittagspause für Schreibübungen nutzen.
  • Jahrgang 4 - 6 darf die Schullaptops in der Mittagspause für schulische Zwecke nutzen, ausnahmsweise auch zum Spielen.
  • Jahrgang 7 -12 darf persönliche elektronischen Geräte für schulische und nicht-schulische Zwecke nutzen (gemäß unserer „Acceptable use policy“)
  • Einschränkungen können durch die Bibliothekarin erfolgen.

Umsetzung

  • Die neuen Regelungen werden über Schulapp und Gutenberg Post kommuniziert, außerdem werden sie den Schülern der Sekundarstufe in einer Assembly erläutert. Für Rückfragen steht die Schulleitung am Dienstag, den 19.11.19 um 18:30 Uhr (vor der Elternbeiratssitzung) zu einem Gespräch in der Bücherei zu verfügung. Die neuen Regelungen treten zum 18.11.2019 in Kraft.
  • Nach einer Übergangszeit von einer Woche sind bei Verstoß gegen die genannten Regeln Handys und andere Geräte beim Schulleiter (oder der Rezeption) abzugegeben. Dort können sie erst nach Schulschluss wieder abgeholt werden. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen können weitere Maßnahmen erfolgen.
  • Unsere „Acceptable use policy“ wird entsprechend der veränderten Regelungen überarbeitet.

Insgesamt sollen diese Regelungen dazu beitragen, Klarheit und Verbindlichkeit zu schaffen, in der gemeinsamen Frühstückspause und in der Mittagspause die persönliche Kommunikation zu stärken, Risiken einzuschränken, gleichzeitig aber auch den Schülern mit zunehmendem Alter mehr Freiräume zu geben und Verantwortung zu übertragen. Zusammen mit den neuen Investitionen in die IT-Infrastruktur, vor allem aber mit den pädagogischen Bausteinen die wir im nächsten Schuljahr implementieren wollen, sind wir gut aufgestellt, um IT-Literacy und eSafety an GISS wirkungsvoll weiter zu entwickeln.

Lorenz Metzger

Schulleiter